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StGB § 108e Abgeordnetenbestechung
[ Auszug: (1) Wer es unternimmt, für eine Wahl oder Abstimmung im Europäischen Parlament oder in einer Volksvertretung des Bundes, der Länder, Gemeinden oder Gemeindeve ... ]
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[ StGB Nötigung von Verfassungsorganen ] [ StGB Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans ] [ StGB ] [ StGB Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans ] [ StGB Wahlbehinderung ] [ StGB Wahlfälschung ] [ StGB Fälschung von Wahlunterlagen ] [ StGB Verletzung des Wahlgeheimnisses ] [ StGB Wählernötigung ] [ StGB Wählertäuschung ] [ StGB Wählerbestechung ] [ StGB Nebenfolgen ] [ StGB Geltungsbereich ] [ StGB Abgeordnetenbestechung ]